Skip to main content
Technical and Organizational Measures (TOMs) are the safeguards botBrains applies to protect personal data, covering areas such as encryption, access control, availability, and resilience. Our Data Processing Agreement references the measures below, which form Annex 2 (Anlage 2) to the DPA and are maintained in German.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die nach Ziffer 6 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu konkretisierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Auftragnehmer sind im Folgenden
explizit tabellarisch geregelt.
Folgende Grundsätze werden grundsätzlich beachtet:
  1. Der Auftragnehmer verschlüsselt alle Daten im Ruhezustand und während der Übertragung, welche ausschließlich via TLS geschieht. Für Verschlüsselung wird der Industriestandard AES-256 genutzt.
  2. Der Auftragnehmer nutzt Point-in-Time Recovery (PITR) mit automatisierten Datenbank-Backups und Write-Ahead-Log (WAL).
  3. Dedizierte Trennung der Lokalen-, Staging- und Produktivumgebung. Tests werden in einer von der Produktivumgebung getrennten Umgebung durchgeführt.
  4. Drittland Transfers sind ausgeschlossen. Kundendaten müssen auf EU-Servern gespeichert und verarbeitet werden. Die Verträge mit Subprozessoren sichern dem Auftraggeber bzw. den Kunden vom Auftragnehmer transitiv die Ausübungsrechte der Datensubjekte nach DSGVO zu.
  5. Auftragsverarbeiter erhalten kein Recht auf Weiterverwendung der Daten für z.B. Trainingszwecke. Der Auftragsnehmer hat mit allen Zulieferern Auftragsdatenverarbeitungsverträge, siehe Anlage 1.
  6. Transparenz über die Verfügbarkeit der botBrains Systeme über die Status-Seite: status.botbrains.io
* Ja (S), Ja, wenn durch unsere Subprozessor gehandhabt (z.B. bei physischen Servern oder unserer Managed DB)

Vertraulichkeit (ART. 32 ABS. 1 LIT. B DS-GVO)

Zutrittskontrolle

Zugangskontrolle

Zugriffskontrolle

Trennungskontrolle

Pseudonymisierung

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Weitergabekontrolle

Eingabekontrolle

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Verfügbarkeitskontrolle

Widerstandsfähigkeit- und Ausfallsicherheitskontrolle

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

Kontrollverfahren

Auftragskontrolle